Finanzierung
Welche Kosten entstehen in der Tagespflege?
Für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 gibt es ein monatliches Budget der Pflegeversicherung, mit dem die Leistungen der Tagespflege (teil)finanziert werden können.
Der Zuschuss der Pflegekassen beläuft sich dabei auf:
Pflegegrad 2: | 689,00 € |
Pflegegrad 3: | 1298,00 € |
Pflegegrad 4: | 1612,00 € |
Pflegegrad 5: | 1995,00 € |
Diese Beträge können ausschließlich für die Tagespflege genutzt werden, nicht für andere Leistungen oder als Pflegegeld ausgezahlt werden. Der Anspruch besteht zusätzlich neben ambulanten Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 können die ihnen zustehenden Entlastungsleistungen von 125,00 € pro Monat für die Tagespflege einsetzen.
Die Kosten der Tagespflege setzen sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen:
- Pflegekosten: Das Entgelt für die pflegerische Versorgung, die abhängig vom Pflegegrad mit den Pflegekassen vereinbart wird. Für diese Kosten kann der o.g. Zuschuss der Pflegekassen eingesetzt werden.
- Unterkunft und Verpflegung: Hierrunter fallen die Mahlzeiten sowie laufende Kosten für die hauswirtschaftlichen Leistungen. Diese Kosten müssen vom Tagesgast selbst getragen werden.
- Investitionskosten: Entgelt für die Unterhaltung der Räumlichkeiten der Tagespflege. Diese Kosten werden zu einem Großteil von der Region Hannover getragen.
- Entgelt für den Fahrdienst: (Wenn der Transport zur Tagespflege bzw. zurück in die Häuslichkeit nicht selbständig erfolgt)
Die genauen Beträge für die einzelnen Kostenblöcke stehen derzeit noch nicht fest.